Durch das Forschungszulagengesetz (FZulG) werden 2020 erstmals in Deutschland steuerlich die Ausgaben für Forschung und Entwicklung (FuE) gefördert. Allen steuerpflichtigen Unternehmen, die Ausgaben im Bereich FuE in den Komponenten Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung nachweisen können, steht diese Förderung offen zu -unabhängig von ihrer Größe oder Tätigkeit. Die Forschungszulage beträgt 25 Prozent der förderfähigen FuE-Aufwendungen des Unternehmens, letztere sind auf zwei Millionen Euro gedeckelt, somit beträgt die Forschungszulage maximal 500.000 Euro pro Jahr und Unternehmen. Die Forschungszulage wird grundsätzlich auch neben anderen staatlichen Förderungen gewährt.
Mit einem kurzem Workshop sollten Unternehmen online zum neuen Forschungszulagengesetz informiert werden, damit diese sich rechtzeitig auf einemögliche Erstattung bereits für das Wirtschaftsjahr 2020 vorbereiten und einstellen können.
In dem Workshop sollten u.a. die Rahmenbedingungen für die Anerkennung der Aufwände als Forschungsprojekt dargestellt werden. Das sind z.B. die Definition des F&E-Vorhabens, Festlegung der Projektmitarbeiter, Aufzeichnung der Aufwände, Definition von Budgets oder die Erstellung von Nachprüfbaren Dokumenten.
Als Referenten standen dabei zum einen Herr Dr. Frank Stüpmann vom Forschungsverbund MV für einen Übersichtsvortrag aus Sicht der FuE -Aspekte sowie Frau Daniela Weinert, Steuerkontor Weinert, aus Sicht der steuerlichen Aspekte und Fragen bereit. U.a. wurden Fragen thematisiert,wie:
- Welche unternehmerische FuE-Ausgaben sind konkret förderfähig?
- Welche Schritte sind notwendig, um eine Förderfähigkeit zu bescheinigen?
- Wie erfolgt die Beantragung und Erstattung beim zuständigen Finanzamt und was ist nochzu beachten?
Im Chat konnten darüber hinaus die Fragemöglichkeit für die anschließende allgemeine Diskussion genutzt werden.
Zeitrahmen: 14:00-15:30 Uhr