Sie tragen sich mit dem Gedanken an Selbstständigkeit? Sie haben eine innovative Idee zur Gründung Ihres eigenen Unternehmens? Sie suchen Co-Founder oder ein Startup-Team, in das Sie einsteigen können?
Sprechen Sie mit uns über Ihre Vorhaben, Pläne und Probleme – natürlich vertraulich - und entwickeln Sie mit uns gemeinsam eine passende Strategie! Profitieren Sie von unserer Expertise zu wichtigen Gründungsfragen wie Finanzierung, Produktion und Vertrieb sowie von unserem weitreichenden Partner-Netzwerk! Der Forschungsverbund bietet GründerInnen umfassende Leistungen, die bei der Etablierung des eigenen Unternehmens unterstützen.
Leistungen für Ihr Startup
Sprechen Sie uns an und wir begleiten Sie auf Ihrem Weg partnerschaftlich und auf Augenhöhe. Wenn Sie aus einer Hochschule oder Forschungseinrichtung des Landes Mecklenburg-Vorpommern kommen bzw. Ihr letzter Bezug dazu nicht länger als 5 Jahre zurückliegt, sind unsere Beratungsleistungen für Sie bis zur Gründung kostenlos:
Ideenentwicklung und Unternehmensorganisation
Wir unterstützen Sie bei der Generierung und Entwicklung innovativer Ideen und Gründungsvorhaben! Wir vermitteln mögliche Ideengeber und führen Sie in unser Netzwerk aus Partnern in Wissenschaft und Wirtschaft ein. Haben Sie bereits eine Produkt- oder Dienstleistungsidee, entwickeln wir diese mit Ihnen zusammen weiter, bewerten Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit. Bei Fragen zu Gründung, Unternehmensführung und -organisation unterstützen wir Sie gern.
Teamaufbau und Co-Founder-Matching
Wir begleiten Sie bei Entwicklung und Aufbau eines starken Teams, indem wir Ihnen bei der Suche nach Team-Mitgliedern und Co-Foundern helfen und Sie mit kompetenten Partnern zusammenbringen.
Produktentwicklung und Geschäftsmodellentwicklung
Wir entwickeln mit Ihnen gemeinsam mögliche Geschäftsmodelle und Businesspläne, u.a. nach dem Modell CANVAS. Dabei reichen unsere Erfahrungen branchenübergreifend von der Medizintechnik, dem Maschinenbau, der Elektrotechnik und der IT bis in die Life-Sciences sowie in die Ernährungs- und Gesundheitswirtschaft. Profitieren Sie davon bei der Entwicklung und Vermarktung Ihres Produktes!
Wir unterstützen Sie bei Marktanalysen, Kundenidentifizierung und -akquise. Lernen Sie Ihre Zielkunden kennen und erfahren Sie, wie Sie diese bestmöglich ansprechen!
Förderung und Finanzierung
Wir zeigen Ihnen, welche Finanzierungsquellen für Sie in Frage kommen, unterstützen Sie bei der Erstellung von Unterlagen für Investoren und bei der Antragstellung für Fördermittel. Mit professionell vorbereiteten Unterlagen sprechen wir unser Finanzierungsnetzwerk an und trainieren mit Ihnen im Vorfeld Ihre Präsentation vor Investoren.
Unser Projekt SPiNOFF incubation stellt vor allem Ideenfindung und Frühphase einer Ideen-Umsetzung in den Mittelpunkt.
Eine neue SPiNOFF-Eventreihe fokussiert deshalb den Prozess von der Definition eines Problems über das Finden möglicher Lösungen bis hin zur Umsetzung einer Geschäftsidee. Informieren Sie sich über unser Event- und Workshopangebot.
Fördermöglichkeiten für Gründer
Das EXIST-Gründerstipendium unterstützt Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die ihre Gründungsidee realisieren und in einen Businessplan umsetzen möchten. Bei den Gründungsvorhaben sollte es sich um innovative technologieorientierte oder wissensbasierte Projekte mit signifikanten Alleinstellungsmerkmalen und guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handeln.
Wer wird gefördert?
- Wissenschaftler aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen
- Hochschulabsolventen oder ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter (1/2 des Studiums)
- Ein Teammitglied mit Berufsausbildung
Was wird gefördert?
- Innovative technologieorientierte Gründungsvorhaben
- Innovative wissensbasierte Dienstleistungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen
Wie wird gefördert?
- Promovierte Gründer/innen: 3.000 Euro/Monat
- Absolventen mit Hochschulabschluss: 2.500 Euro/Monat
- Technische/r Mitarbeiter/in: 2.000 Euro/Monat
- Studierende: 1.000 Euro/Monat
- Kinderzuschlag: 100 Euro/Monat pro Kind
- Sachausgaben: 30.000 Euro
- Coachingmittel: 5.000 Euro
- Förderdauer: 1 Jahr
Weitere Informationen auf der EXIST-Website.
Was muss ich tun?
Vereinbaren Sie ein unverbindliches und kostenfreies Beratungsgespräch mit uns. Wir beraten Sie gern!
Das Programm EXIST-Forschungstransfer unterstützt herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind.
Wer wird gefördert?
Förderphase I:
- Forscherteams an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen (maximal drei Wissenschaftler/Innen und technische Assistent/Innen) und eine Person mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz.
Förderphase II:
- Antragsteller sind kleine technologieorientierte Kapitalgesellschaften mit einer Stammeinlage von mind. 25.000 €, die im Verlauf von Förderphase I gegründet wurden, wobei die wesentlichen Know-how-Träger aus Förderphase I ihr Wissen und ihre Arbeitskraft in das neue Unternehmen einbringen und zumindest durch eine Person in der Geschäftsführung vertreten sind. Deutlich mehr als 50 % der Geschäftsanteile müssen sich im Eigentum der im Unternehmen tätigen Gründerinnen und Gründer befinden.
Was wird gefördert?
Förderphase I:
- Ziel der ersten Förderphase von EXIST-Forschungstransfer ist es, Entwicklungsarbeiten zum Nachweis der technischen Realisierbarkeit durchzuführen, Prototypen zu entwickeln, den Businessplan auszuarbeiten und schließlich das Unternehmen zu gründen.
Förderphase II:
- Gegenstand der Förderung sind weitere Entwicklungsarbeiten, Maßnahmen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit im neu gegründeten Technologieunternehmen sowie die Schaffung der Voraussetzungen für eine externe Unternehmensfinanzierung.
Wie wird gefördert?
Förderphase I:
- Personalausgaben / -kosten für maximal vier Personalstellen
- Sachausgaben/ -kosten (bspw. Gebrauchsgegenstände, Verbrauchsmaterial, Investitionsgüter, Schutzrechte, Marktrecherchen sowie die Vergabe von Aufträgen und Coachingmaßnahmen). Studentische Hilfskräfte können ebenfalls finanziert werden.
Sachausgaben: max. 250.000 Euro
- Förderdauer Phase I: 18 Monate
Förderphase II:
- In der Förderphase II kann ein nicht-rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 180.000 Euro, jedoch höchstens 75 Prozent der spezifischen Kosten des Vorhabens, gewährt werden. Als Voraussetzung zur Förderung stellt das Unternehmen eigene Mittel sowie ggf. Beteiligungskapital im Verhältnis 1:3 (bis zu 60.000 Euro) zur Verfügung.
- Förderdauer Phase II: 18 Monate
Weitere Informationen auf der EXIST-Website.
Was muss ich tun?
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Gründerstipendium des Landes MV
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert mit Unterstützung der Europäischen Strukturfonds die Entwicklung innovativer, international wettbewerbsfähiger Produkte, Verfahren und Leistungen auf Grundlage neuer wissenschaftlich-technischer Erkenntnisse. Ziel ist die nachhaltige Stabilisierung und Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der gewerblichen Unternehmen sowie der Beschäftigung und des Wachstums in Mecklenburg-Vorpommern.
Wer wird gefördert?
- Hochschulabsolventen oder wissenschaftliche Mitarbeiter, die sich mit der Gründung eines neuen Unternehmens selbstständig machen wollen oder innerhalb des letzten Jahres selbstständig gemacht haben. Der Hochschulabschluss bzw. das letzte versicherungspflichtige Arbeitsverhältnis an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
- Personen, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen sich mit der Gründung eines neuen Unternehmens selbstständig machen wollen oder innerhalb des letzten Jahres selbstständig gemacht haben. Neben der abgeschlossenen Berufsausbildung bedarf es einer einschlägigen beruflichen Praxis von mindestens drei Jahren.
Was wird gefördert?
- Zuschuss zum Lebensunterhalt von 1.200 Euro pro Monat für max. 18 Monate
- Promovierte erhalten 1.400 Euro pro Monat
- Kinderzuschlag von 100 Euro/ Kind
Voraussetzungen?
- Hauptwohnsitz des Gründers befindet sich in MV
- Innovationsgehalt der Geschäftsidee
- technische Produkt- oder Prozessinnovation bzw. neuartige technologiebasierte Dienstleistung
- nachhaltige wirtschaftliche Vollexisitenz
- Unternehmensgründung muss innerhalb von 12 Monaten vollzogen sein
Die Entscheidung über die Möglichkeit der Antragstellung erfolgt nach dem positiven Votum einer Jury über die Projektidee und das Unternehmenskonzept.
Weitere Informationen auf der Website der Gesellschaft für Struktur und Arbeitsmarktentwicklung.
Was muss ich tun?
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Mit der Gründungsoffensive Biotechnologie fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gründungswillige Forschende aus den Lebenswissenschaften, die Ideen aus der Forschung wirtschaftlich nutzbar machen wollen.
Wer wird gefördert?
Die Förderinitiative GO-Bio richtet sich an gründungswillige Forscherteams mit:
- jüngeren, aber in der Forschung bereits erfahrenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern
- Personen mit mehrjähriger Erfahrung in der Forschung und Entwicklung von Unternehmen
- Medizinerinnen und Medizinern mit mehrjähriger Klinikerfahrung
Wie wird gefördert?
ZWEI FÖRDERPHASEN
Die GO-Bio-Förderung erfolgt in zwei Phasen über eine Dauer von jeweils maximal drei Jahren:
In der ersten Förderphase wird von den Teams das Anwendungspotenzial herausgearbeitet und bewertet. Diese Phase ist im akademischen Bereich angesiedelt, aber es finden bereits vorbereitende Maßnahmen für eine Unternehmensgründung statt. Begleitend sind konkrete Kommerzialisierungsstrategien für die weitere Umsetzung auf Basis der wissenschaftlichen Ergebnisse zu entwickeln.
In der zweiten Förderphase, über die nach einer Zwischenevaluation entschieden wird, erfolgt die Überführung dieser Strategien in die wirtschaftliche Verwertung. Fördergeld-Empfänger sind die gegründeten Unternehmen, die als wichtige Fördervoraussetzung eine privatwirtschaftliche Co-Finanzierung aufbringen müssen.
FÖRDERVOLUMEN
Für jede Förderrunde stellt das BMBF im Regelfall zwischen 15 und 30 Mio. Euro zur Verfügung. Die Höhe der Fördersumme pro Projekt ist dabei individuell von den Projektinhalten abhängig. Darüber hinaus können die ausgründenden Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 350.000 Euro für Maßnahmen zur Stärkung des Technologietransfers erhalten, wenn ein GO-Bio-Projekt erfolgreich in die zweite Förderphase überführt wurde.
Voraussetzungen?
Die Projektideen sollen Forschungsansätze aus den Lebenswissenschaften mit hohem kommerziellem oder klinischem Innovationspotenzial beinhalten und auf eine wirtschaftliche Nutzung ausgerichtet sein. Das Themenspektrum ist bewusst breit gefasst.
Zur Erstellung von Projektskizzen und Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen. In einem zweistufigen Auswahlverfahren bewertet anschließend eine Fachjury die eingereichten Projektideen.
Weitere Informationen auf der Website
Was muss ich tun?
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