Science:

Aus der Wissenschaft in die Wirtschaft

Wie können Forschungsergebnisse und Ideen, die an Hochschulen und öffentlichen Forschungseinrichtungen entstanden sind, wirtschaftlich nutzbar gemacht werden?

Welche Karrierewege stehen mir nach Studienabschluss oder wissenschaftlicher Tätigkeit offen?

Welche Möglichkeiten habe ich, meine Erfindungen oder Patente später selbst zu nutzen?

Welche Verwertungswege gibt es? Wer finanziert? Was sind die ersten Schritte?

Wenn Sie Interesse haben, entwickeln wir gemeinsam eine Strategie, wie Ihre wissenschaftlichen Erkenntnisse aus jahrelanger Forschungstätigkeit und Abschluss- bzw. Projektarbeiten in die Wirtschaft gelangen oder Ihre Innovation in den Markt gebracht wird!

Leistungen für Wissenschaftler

Der Forschungsverbund und seine erfahrenen Innovationsberater unterstützen Sie mit folgenden Leistungen:

Patentierung und Lizenzierung

 

Wir unterstützen Sie bei Fragen zu Schutzrechten, der Sicherung von IPund bei Fragen zur Lizenzierung, um Ihre Forschungsergebnisse rechtlich abgesichert vermarkten zu können. Profitieren Sie dabei von unserem Partner-Netzwerk aus Experten und Spezialisten.

Förderung und Finanzierung

 

Wir ermitteln für Sie, in welcher Umsetzungsphase (Ideenphase, Validierungsphase, Verwertungsphase) Sie sich befinden und welche Finanzierungsquellen in Frage kommen, unterstützen bei der Erstellung von Unterlagen und bei der Antragstellung für Fördermittel.

Partner-Vermittlung

 

In unserem Netzwerk aus Startups und Unternehmen suchen wir gezielt passende Kooperationspartner - als Mitgründer und Unternehmenspartner, als Klient oder als Auftraggeber. Lassen Sie sich in Ihrer Forschung von Problemen aus der Wirtschaft inspirieren und vermarkten Sie Ihre innovativen Lösungen gezielt und praxisnah.

Gründungsberatung

 

Wir begleiten Sie, wenn Sie auf Basis Ihrer Forschungsergebnisse ein Unternehmen gründen wollen. Von der Weiterentwicklung Ihrer Idee über die Finanzierung bis zu Produktion und Vertrieb gehen wir jeden Schritt mit Ihnen. Informieren Sie sich über unsere Leistungen für GründerInnen hier.

Unser Projekt SPiNOFF incubation stellt vor allem Ideenfindung, Ideen-Umsetzung und die pre-seed Finanzierung (EXIST Gründerstipendium oder MV-Stipendium) in der Vorgründungsphase durch individuelle Beratungsgespräche in den Mittelpunkt.

Eine neue SPiNOFF-Eventreihe fokussiert deshalb den Prozess von der Definition eines Problems über das Finden möglicher Lösungen bis hin zur Umsetzung einer Geschäftsidee.
Informieren Sie sich über unser Event- und Workshopangebot.

Schreiben Sie uns gern unter priesel@forschungsverbund.com oder rufen Sie uns an unter 0381 260 578 90 und vereinbaren Sie einen Termin zur kostenfreien Beratung!

Ihre Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartner

 
Martin Priesel - Geschäftsführer & Projektleiter beim Forschungsverbund MV

Martin Priesel
Dipl.-Wirtsch.-Ing., MBA
Geschäftsführer & Projektleiter

fon: +49 381 260 5789 2
priesel@forschungsverbund.com

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Martin Priesel ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und arbeitet seit 2006 im Transfer- und Verwertungsgeschäft. Seitdem hat er mehr als 1.500 Wissenschaftler im Rahmen verschiedener Projekte und Vorhaben betreut. Es konnten 32 EXIST- geförderte Projekte (60%) eingeworben und mehr als 51 innovative und technologieorientierte Unternehmen gegründet werden. Des Weiteren ist Martin Priesel selbst gründungserfahren und Begründer verschiedener Vereine. Als Vorstandsmitglied des Gründernetzwerkes Gründerflair e.V. vertritt er seit 2014 die Interessen der Hochschulen und Forschungseinrichtungen landes- und bundesweit.

Fördermöglichkeiten

EXIST-Gründerstipendium

 

Das EXIST-Gründerstipendium unterstützt Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die ihre Gründungsidee realisieren und in einen Businessplan umsetzen möchten. Bei den Gründungsvorhaben sollte es sich um innovative technologieorientierte oder wissensbasierte Projekte mit signifikanten Alleinstellungsmerkmalen und guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handeln.

Wer wird gefördert?

  • Wissenschaftler aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen
  • Hochschulabsolventen oder ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter (1/2 des Studiums)
  • Ein Teammitglied mit Berufsausbildung

Was wird gefördert?

  • Innovative technologieorientierte Gründungsvorhaben
  • Innovative wissensbasierte Dienstleistungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen

Wie wird gefördert?

  • Promovierte Gründer/innen: 3.000 Euro/Monat
  • Absolventen mit Hochschulabschluss: 2.500 Euro/Monat
  • Technische/r Mitarbeiter/in: 2.000 Euro/Monat
  • Studierende: 1.000 Euro/Monat
  • Kinderzuschlag: 100 Euro/Monat pro Kind
  • Sachausgaben: 30.000 Euro
  • Coachingmittel: 5.000 Euro
  • Förderdauer: 1 Jahr

 

Weitere Informationen auf der EXIST-Website.

Was muss ich tun?

Vereinbaren Sie ein unverbindliches und kostenfreies Beratungsgespräch mit uns. Wir beraten Sie gern!

EXIST-Forschungstransfer

 

Das Programm EXIST-Forschungstransfer unterstützt herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind.

Wer wird gefördert?

Förderphase I:

  • Forscherteams an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen (maximal drei Wissenschaftler/Innen und technische Assistent/Innen) und eine Person mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz.

Förderphase II:

  • Antragsteller sind kleine technologieorientierte Kapitalgesellschaften mit einer Stammeinlage von mind. 25.000 €, die im Verlauf von Förderphase I gegründet wurden, wobei die wesentlichen Know-how-Träger aus Förderphase I ihr Wissen und ihre Arbeitskraft in das neue Unternehmen einbringen und zumindest durch eine Person in der Geschäftsführung vertreten sind. Deutlich mehr als 50 % der Geschäftsanteile müssen sich im Eigentum der im Unternehmen tätigen Gründerinnen und Gründer befinden.

Was wird gefördert?

Förderphase I:

  • Ziel der ersten Förderphase von EXIST-Forschungstransfer ist es, Entwicklungsarbeiten zum Nachweis der technischen Realisierbarkeit durchzuführen, Prototypen zu entwickeln, den Businessplan auszuarbeiten und schließlich das Unternehmen zu gründen.

Förderphase II:

  • Gegenstand der Förderung sind weitere Entwicklungsarbeiten, Maßnahmen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit im neu gegründeten Technologieunternehmen sowie die Schaffung der Voraussetzungen für eine externe Unternehmensfinanzierung.

Wie wird gefördert?

Förderphase I:

  • Personalausgaben / -kosten für maximal vier Personalstellen
  • Sachausgaben/ -kosten (bspw. Gebrauchsgegenstände, Verbrauchsmaterial, Investitionsgüter, Schutzrechte, Marktrecherchen sowie die Vergabe von Aufträgen und Coachingmaßnahmen). Studentische Hilfskräfte können ebenfalls finanziert werden.
    Sachausgaben: max. 250.000 Euro
  • Förderdauer Phase I: 18 Monate

Förderphase II:

  • In der Förderphase II kann ein nicht-rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 180.000 Euro, jedoch höchstens 75 Prozent der spezifischen Kosten des Vorhabens, gewährt werden. Als Voraussetzung zur Förderung stellt das Unternehmen eigene Mittel sowie ggf. Beteiligungskapital im Verhältnis 1:3 (bis zu 60.000 Euro) zur Verfügung.
  • Förderdauer Phase II: 18 Monate

 

Weitere Informationen auf der EXIST-Website.

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Validerungsförderung VIP+

 

Das Programm Validierungsförderung VIP+ unterstützt Wissenschaftlerteams Innovationspotenziale im jeweiligen Arbeitsgebiet zu prüfen, nachzuweisen und mögliche Anwendungsfelder zu erschliessen. VIP+ ermöglicht die Weiterentwicklung von Forschungsergebnissen zu innovativen Produkten, Prozessen und Dienstleistungen.

Wer wird gefördert?

  • Wissenschaftlerteams

Was wird gefördert?

  • Untersuchungen zum Nachweis der Machbarkeit
  • Entwicklung von Demonstratoren und Funktionsmustern
  • anwendungsorientierte Grundlagenforschung für die Weiterentwicklung von Forschungsergebnissen
  • Analysen zum Nachweis des wirtschaftlichen Innovationspotenzials
  • Schutzrechtssicherung

Wie wird gefördert?

  • Projektförderung max. 1.500.000 Euro für max. 3 Jahre

Wie wird gefördert?

Zum einen wird durch eine effiziente Sicherung und Nutzung von geistigem Eigentum die wirtschaftliche Verwertung von innovativen Ideen und Erfindungen aus öffentlicher Forschung und die Nutzung des kreativen Potentials insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) unterstützt. Zum anderen wird die Überführung neuester Forschungsergebnisse in Normen und Standards gefördert.

 

Weitere Informationen auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

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GO-Bio initial

 
Logo von GO-Bio

Mit der Gründungsoffensive Biotechnologie fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gründungswillige Forschende aus den Lebenswissenschaften, die Ideen aus der Forschung wirtschaftlich nutzbar machen wollen.

Wer wird gefördert?

Die Förderinitiative GO-Bio richtet sich an gründungswillige Forscherteams mit:

  • jüngeren, aber in der Forschung bereits erfahrenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern
  • Personen mit mehrjähriger Erfahrung in der Forschung und Entwicklung von Unternehmen
  • Medizinerinnen und Medizinern mit mehrjähriger Klinikerfahrung

Wie wird gefördert?

 

ZWEI FÖRDERPHASEN
Die GO-Bio-Förderung erfolgt in zwei Phasen über eine Dauer von jeweils maximal drei Jahren:

In der ersten Förderphase wird von den Teams das Anwendungspotenzial herausgearbeitet und bewertet. Diese Phase ist im akademischen Bereich angesiedelt, aber es finden bereits vorbereitende Maßnahmen für eine Unternehmensgründung statt. Begleitend sind konkrete Kommerzialisierungsstrategien für die weitere Umsetzung auf Basis der wissenschaftlichen Ergebnisse zu entwickeln.
In der zweiten Förderphase, über die nach einer Zwischenevaluation entschieden wird, erfolgt die Überführung dieser Strategien in die wirtschaftliche Verwertung. Fördergeld-Empfänger sind die gegründeten Unternehmen, die als wichtige Fördervoraussetzung eine privatwirtschaftliche Co-Finanzierung aufbringen müssen.


FÖRDERVOLUMEN
Für jede Förderrunde stellt das BMBF im Regelfall zwischen 15 und 30 Mio. Euro zur Verfügung. Die Höhe der Fördersumme pro Projekt ist dabei individuell von den Projektinhalten abhängig. Darüber hinaus können die ausgründenden Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 350.000 Euro für Maßnahmen zur Stärkung des Technologietransfers erhalten, wenn ein GO-Bio-Projekt erfolgreich in die zweite Förderphase überführt wurde.

 

Voraussetzungen?

Die Projektideen sollen Forschungsansätze aus den Lebenswissenschaften mit hohem kommerziellem oder klinischem Innovationspotenzial beinhalten und auf eine wirtschaftliche Nutzung ausgerichtet sein. Das Themenspektrum ist bewusst breit gefasst.

Zur Erstellung von Projektskizzen und Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen. In einem zweistufigen Auswahlverfahren bewertet anschließend eine Fachjury die eingereichten Projektideen.

 

 

Weitere Informationen auf der Website

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