Business meets Science:

Punktlandung beim Praxistransfer von Innovationen

Sind Sie auf der Suche nach neuen technologischen Lösungen? Wollen Sie neue Ideen in marktfähige Produkte umsetzen und dabei den time-to-market verkürzen? Wollen Sie herausfinden, was Digitalisierung auch in Ihrem Unternehmen bewirken könnte?

Sprechen Sie uns an - wir finden gemeinsam Antworten und definieren die nächsten Schritte in der Umsetzung.

Wie kann Ihr Unternehmen notwendige Innovationsaktivitäten finanzieren? Lassen Sie uns darüber sprechen und profitieren Sie von unserem Wissen über Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten!

Leistungen für Ihr Unternehmen

Der Forschungsverbund und seine erfahrenen Innovationsberater unterstützen Sie mit folgenden Leistungen:

Innovationsberatung zur Marktfähigkeit und Machbarkeit einer Produktidee

 

Sie haben eine Produktidee und wollen wissen, ob diese marktfähig ist? Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung eines Produkt- und Verfahrenskonzepts, bspw. mit  Machbarkeitsstudien, Ideenbewertungen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Zudem bieten wir Ihnen Unterstützung bei der Recherche zu speziellen Technikkomponenten, Technologien und Märkten. Um Potenziale und Risiken bei der Realisierung ihres Innovationsprojektes zu bewerten, unterstützen wir Sie bei der Analyse von bestehenden Patent- und Schutzrechten. Zudem vermitteln wir den Kontakt zu Fachexperten oder Forschungseinrichtungen.

Innovationsberatung zur Förderung und Finanzierung der Produktidee

 

Sie benötigen Hilfe bei der Akquise von Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten für die von Ihnen geplante Innovation? Sie brauchen Unterstützung bei der Zeit- und Finanzplanung des Gesamtprojekts?

Ihre Finanzen frühzeitig zu managen, wird Ihnen im Verlauf des Projekts dabei helfen, Ihre Vorstellungen umzusetzen. Dabei unterstützen wir Sie! Mit unserer langjährigen Expertise stehen wir Ihnen sowohl bei der Erstellung und Beantragung verschiedener Fördermittel (z. B. ZIM, BMBF und F&E-Verbund) als auch beim Projekt- und Finanzmanagement zur Verfügung.

Innovationsmanagement

 

Sie suchen einen Technologiegeber für ein neues Produktionsverfahren oder Sie wollen ein neues Innovationsprojekt umsetzen, haben aber nur wenig Zeit? Wir agieren als Bindeglied zwischen Wirtschaft und Wissenschaft. Dadurch schaffen wir eine Plattform, um den Innovationsprozess anzustoßen.

Durch Partner aus unserem vielfältigen Netzwerk können wir Ihnen Fachexperten oder Forschungskapazitäten vermitteln, sowie Kontakte zu Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen herstellen.

Problembearbeitung

 

Haben Sie Ideen zu innovativen Produkten und Produktionsverfahren, aber keine Kapazität diese umzusetzen? Dann sprechen Sie mit uns! Im Rahmen unserer neuen Event-Reihe SPiNOFF-Innovationszyklus können sich angehende Existenzgründer mit den von ihnen vorgegebenen Problemstellungen aus der Unternehmenspraxis auseinandersetzen und zu Teams zusammenfinden, um Lösungskonzepte auszuarbeiten und umzusetzen.
Bei der Darstellung der zu lösenden Probleme können diese Fragen behilflich sein: Was ist das Problem? Wo tritt das Problem auf? Wann tritt das Problem auf? Warum ist das Problem aufgetreten? Wer ist betroffen, bzw. wer muss zur Lösung eingebunden werden? Wie äußert sich das Problem?

Das durch das Wirtschaftsministerium MV geförderte Projekt KOLEMI hat das Ziel, Lebensmittelhersteller aus MV und Forschungseinrichtungen zu verbinden, um gemeinsam innovative Lebensmittel zu entwickeln, die dem Verbraucher einen gesundheitsfördernden Zusatznutzen bieten.

Ihre Ansprechpartner

 
Martin Priesel - Geschäftsführer & Projektleiter beim Forschungsverbund MV

Martin Priesel
Dipl.-Wirtsch.-Ing., MBA
Geschäftsführer & Projektleiter

fon: +49 381 260 5789 2
priesel@forschungsverbund.com

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Martin Priesel ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und arbeitet seit 2006 im Transfer- und Verwertungsgeschäft. Seitdem hat er mehr als 1.500 Wissenschaftler im Rahmen verschiedener Projekte und Vorhaben betreut. Es konnten 32 EXIST- geförderte Projekte (60%) eingeworben und mehr als 51 innovative und technologieorientierte Unternehmen gegründet werden. Des Weiteren ist Martin Priesel selbst gründungserfahren und Begründer verschiedener Vereine. Als Vorstandsmitglied des Gründernetzwerkes Gründerflair e.V. vertritt er seit 2014 die Interessen der Hochschulen und Forschungseinrichtungen landes- und bundesweit.

Fördermöglichkeiten

Forschungszulage

 

Seit Anfang 2020 gibt es für Unternehmen die Möglichkeit, eine Forschungszulage für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (F&E) zu beantragen. Am Jahresanfang können Unternehmen für das vergangene Jahr eine maximal 25%ige Forschungszulage für die in F&E entstandenen Kosten beantragen.

Interesse an einer Forschungszulage?

Wir, der Forschungsverbund MV, helfen Ihnen, Ihren Antrag erfolgreich zu stellen!
Sprechen Sie uns an und wir finden eine passende Förderung für Ihr Projekt!

Hier geht's zum Kontakt

In unserer Beratung zu Ihrer Forschungszulage prüfen wir Ihr Vorhaben darauf, ob es für eine Förderung durch das Forschungszulagegesetz in Frage kommt.

Wir sind Ihre Ansprechpartner!

Martin Priesel - Geschäftsführer & Projektleiter beim Forschungsverbund MV

Martin Priesel
Dipl.-Wirtsch.-Ing., MBA
Geschäftsführer & Projektleiter

fon: +49 381 260 5789 2
priesel@forschungsverbund.com

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Martin Priesel ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und arbeitet seit 2006 im Transfer- und Verwertungsgeschäft. Seitdem hat er mehr als 1.500 Wissenschaftler im Rahmen verschiedener Projekte und Vorhaben betreut. Es konnten 32 EXIST- geförderte Projekte (60%) eingeworben und mehr als 51 innovative und technologieorientierte Unternehmen gegründet werden. Des Weiteren ist Martin Priesel selbst gründungserfahren und Begründer verschiedener Vereine. Als Vorstandsmitglied des Gründernetzwerkes Gründerflair e.V. vertritt er seit 2014 die Interessen der Hochschulen und Forschungseinrichtungen landes- und bundesweit.

Wer profitiert von der Förderung?

  • Die Forschungszulage können alle Unternehmen beantragen, die ihren Sitz in Deutschland haben, hier steuerpflichtig sind und Forschung und Entwicklung betreiben
  • große wie auch kleine und mittlere Unternehmen /etablierte Unternehmen wie auch Start-Ups
  • Unternehmen aller Branchen und Regionen Deutschlands

Was wird gefördert?

Neue F&E-Vorhaben in der

1. Grundlagenforschung

  • Experimentelle oder theoretische Arbeiten zum Erwerb neuen Grundlagenwissens ohne erkennbare direkte kommerzielle Anwendungsmöglichkeiten und Nachweis der Grundprinzipien

2. industriellen Forschung

  • Planmäßiges Forschen oder kritisches Erforschen zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder wesentliche Verbesserungen bei bestehenden Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen herbeizuführen.
  • Entwicklung von Teilen komplexer Systeme
  • Bau von Prototypen in einer Laborumgebung oder in einer Umgebung mit simulierten Schnittstellen zu bestehenden Systemen
  • Pilotlinien, wenn dies für die industrielle Forschung und insbesondere die Validierung von technologischen Grundlagen notwendig ist.

3. experimentellen Entwicklung

  • Erwerb, Kombination, Gestaltung und Nutzung vorhandener wissenschaftlicher, technischer, wirtschaftlicher und sonstiger einschlägiger Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln.
  • Dazu zählen zum Beispiel auch Tätigkeiten zur Konzeption, Planung und Dokumentation neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.

Kriterien an die F&E Tätigkeit

Neuartigkeit & Schöpferische Tätigkeit

  • Gewinnung neuer Erkenntnisse
  • Innovation und Abgrenzung gegenüber Anpassungen

Risikobehaftet und Ungewissheit gegenüber Endergebnis

  • Lösung von technologischen Ungewissheiten
  • Klärung von technischen Unsicherheiten

Systematik & Reproduzierbarkeit

  • F&E-Tätigkeiten folgen einem Plan und sind budgetierbar
  • Ergebnisse sind übertragbar und/oder reproduzierbar

Beispiele für die F&E Vorhaben

  • Prototypenentwicklung, -bau und -test
  • Konstruktion und Bau von Pilot- und Versuchsanlagen zur Auswertung von Hypothesen
  • Ausarbeitung neuer Produktionsvorschriften

Wie wird die steuerliche Forschungsförderung beantragt?

Das Antragsverfahren für die Gewährung der Forschungszulage ist zweistufig und unterteilt sich grundsätzlich in folgende Schritte:

Quelle: https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/antragsverfahren

Wir sind der Partner an Ihrer Seite

Wir, der Forschungsverbund MV, unterstützen seit vielen Jahren Unternehmen bei der Beantragung von Projektfördermitteln.
Das sind unsere Kernkompetenzen für Ihre Forschungszulage:

  • Zuordnung der durchgeführten F&E-Tätigkeiten zu den 3 Forschungskategorien
  • Formulierung der Projektbeschreibung für die Bescheinigungsstelle
  • Prüfung, ob die o.g. Kriterien hinsichtlich einer Erstattung erfüllt werden
  • Abgrenzung von durchgeführten F&E-Tätigkeiten zu F&E-Tätigkeiten innerhalb von geförderten Projekten
  • Ermittlung der projektbezogenen Kosten und der erstattungsfähigen Forschungszulage
  • Berechnung der anteiligen Personalkosten
  • Aufstellung der Kosten für Auftragsvergaben an Dritte
  • Ermittlung der personenbezogenen Personalstundensätze der beteiligten Mitarbeiter
  • Erstellung der notwendigen Stundennachweise zur Ermittlung der projektbezogenen Arbeitszeiten
  • Beantragung der F&E-Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)

Kontaktieren Sie uns oder fordern Sie gleich hier ein individuelles Angebot an!

 

Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

 

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm für mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die mit diesen zusammenarbeiten. Das Ziel der ZIM Förderung ist die Innovationskraft von kleinen sowie mittelständischen Unternehmen zu stärken. Unternehmen und deren Entwicklungen werden durch das ZIM Förderprogramm mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert.

Interesse am Zentralen Innovationsprogramm?

Wir, der Forschungsverbund MV, helfen Ihnen, Ihren Antrag erfolgreich zu stellen!
Sprechen Sie uns an und wir finden eine passende Förderung für Ihr Projekt!

Hier geht's zum Kontakt

In unserer ZIM Beratung prüfen wir Ihr Vorhaben darauf, ob es für eine Förderung durch eine ZIM Durchführbarkeitsstudie in Frage kommt.

Wir sind Ihre Ansprechpartner!

Martin Priesel - Geschäftsführer & Projektleiter beim Forschungsverbund MV

Martin Priesel
Dipl.-Wirtsch.-Ing., MBA
Geschäftsführer & Projektleiter

fon: +49 381 260 5789 2
priesel@forschungsverbund.com

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Martin Priesel ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und arbeitet seit 2006 im Transfer- und Verwertungsgeschäft. Seitdem hat er mehr als 1.500 Wissenschaftler im Rahmen verschiedener Projekte und Vorhaben betreut. Es konnten 32 EXIST- geförderte Projekte (60%) eingeworben und mehr als 51 innovative und technologieorientierte Unternehmen gegründet werden. Des Weiteren ist Martin Priesel selbst gründungserfahren und Begründer verschiedener Vereine. Als Vorstandsmitglied des Gründernetzwerkes Gründerflair e.V. vertritt er seit 2014 die Interessen der Hochschulen und Forschungseinrichtungen landes- und bundesweit.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung bezogen auf die zuwendungsfähigen Kosten.
Höhe der zuwendungsfähigen Kosten:

  • für Unternehmen: je Teilprojekt bis 450.000 Euro
  • für Forschungseinrichtungen: je Teilprojekt bis 220.000 Euro

Die Zuwendungshöhe für ein Gesamtprojekt kann maximal 2.300.000 Euro betragen.

Wer ist antragsberechtigt?

  • Kleine, mittlere und weitere Mittelständische Unternehmen (Definition siehe Tabelle unten) für ZIM-Durchführbarkeitsstudien
  • Forschungseinrichtungen werden zu 100% gefördert

Mit den ZIM Durchführbarkeitsstudien werden vor allem

  • junge Unternehmen,
  • Kleinstunternehmen und
  • Erstbewilligungsempfänger

angeregt, sich an F&E-Projekte zu trauen.
Eben diese Unternehmen sind antragsberechtigt für ZIM Durchführbarkeitsstudien.

Welche Arten der Förderung existieren?

Gefördert werden Durchführbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in Form eines geplanten ZIM-F&E-Projekts.

Dazu gehört unter anderem:

  • Unterstützung technischer Vorstudien, Tests oder Recherchen
  • Untersuchung des Stands der Wissenschaft und der Technik
  • Identifizierung der notwendigen F&E-Arbeiten
  • Ermittlung der notwendigen Ressourcen und ggf. der erforderlichen Kooperationspartner
  • Analyse des Marktpotenzials

Zielstellung ist dabei zum einen die Realisierbarkeit und zum anderen die Ermittlung der Erfolgsaussichten innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen.

Wie in den ZIM Projekten können die ZIM Durchführbarkeitsstudien in ZIM Einzelprojekten oder als ZIM Kooperationsprojekte durchgeführt werden.

Je nach Projektform sind bis zu 100.000 bzw. 200.000 Euro der Kosten förderfähig.

  • Bei Einzelprojekten handelt es sich um Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die ein Unternehmen alleine und ohne weitere Zusammenschlüsse mit anderen Unternehmen oder Einrichtungen durchführt. Die Förderung gilt für kleine und mittelständische Unternehmen und beträgt maximal 550.000 Euro.
  • Kooperationsprojekte finden im Zusammenschluss zwischen einem wirtschaftlichen Unternehmen und einer nichtwirtschaftlich tätigen Forschungseinrichtung statt. Für kooperierende Unternehmen gelten Fördersummen von 450.000 Euro pro Unternehmen, bei Forschungseinrichtungen sind es 220.000 Euro.

Fördervoraussetzungen - Anforderungen an F&E-Projekte?

  • Es werden neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen entwickelt, die mit ihren Funktionen, Parametern oder Merkmalen die bisherigen Produkte, Verfahren oder technischen Dienstleistungen deutlich übertreffen.
  • Die Forschung und Entwicklung orientiert sich am internationalen Stand der Technik und erhöht das technologische Leistungsniveau und die Innovationskompetenz des Unternehmens.
  • Das Projekt ist mit einem erheblichen, aber kalkulierbaren technischen Risiko behaftet.
  • Die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens wird nachhaltig erhöht. Es eröffnen sich neue Marktchancen und Arbeitsplätze werden geschaffen bzw. gesichert.
  • Das Projekt ist ohne Förderung nicht oder nur mit deutlichem Zeitverzug realisierbar.

Was wird gefördert?

  • Personalkosten
  • Kosten für
    • projektbezogene Aufträge an Dritte (max. 25% der Personalkosten)
    • F&E-Aufträge an wissenschaftlich qualifizierte Dritte (mind. 30% und höchstens 70% der Personenmonate des Projektes)
  • Übrige Kosten (pauschaler Zuschlag bezogen auf die Personalkosten)
    • bei Unternehmen bis max. 100%
    • bei Forschungseinrichtungen bis max. 85%

Maximale Fördersätze

Unternehmensgröße Kooperations­projekte national Kooperations­projekte mit ausländischen Partnern
Kleine Unternehmen in strukturschwachen Regionen (GRW) 55 % 60 %
kleine junge Unternehmen 50 % 60 %
kleine Unternehmen 45 % 55 %
mittlere Unternehmen 40 % 50 %
weitere mittelständische Unternehmen
(unter 500 Beschäftigte)
30 % 40 %
weitere mittelständische Unternehmen
(unter 1000 Beschäftigte
nur in Kooperation mit einem KMU)
30 % 40 %

Definition Unternehmen

  Kleine Unternehmen Mittlere Unternehmen Weitere mittelständische Unternehmen
Beschäftigte weniger als 50 weniger als 250 weniger als 500/ 1000
Jahresumsatz max. 10 Mio. € max. 50 Mio. € max. 50 Mio. €
Jahresbilanzsumme max. 10 Mio. € max. 43 Mio. € max. 43 Mio. €
(nur mit Kooperation mit KMU)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

 

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert unternehmerisches Know-how.

Wie hoch ist die Förderung?

Wer ist antragsberechtigt?

Die „Förderung unternehmerischen Know-hows richtet sich an

  • Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern)
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

 

Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.
Zusätzlich müssen Unternehmen in Schwierigkeiten die Voraussetzungen im Sinne von Nummer 20 Buchstabe a oder Nummer 20 Buchstabe b der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (2014/249/01) in der jeweils geltenden Fassung erfüllen.

Als Gründungsdatum zählt bei gewerblich Tätigen der Tag der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszugs, bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt.

 

Nicht antragsberechtigt sind unabhängig vom Beratungsbedarf:

  • Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnliche Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.
  • Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen.
  • Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen.
  • Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.

 

Zu beachten ist des Weiteren, dass Beratungen von Unternehmen, z. B. Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, der Fischerei und Aquakultur oder zu Inhalten, die gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 ausgeschlossen sind, nicht gefördert werden können.

Welche Arten der Förderung existieren?

Die Beratung für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen kann im Rahmen der folgenden Beratungsschwerpunkte gefördert werden:

  • Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
  • Spezielle Beratungen von Unternehmen, die
    • von Frauen geführt werden.
    • von Migrantinnen oder Migranten geführt werden.
    • von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden.
    • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund beitragen.
    • zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung beitragen.
    • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen.
    • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.
    • zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen.
    • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.

 

Unternehmen in Schwierigkeiten können eine Förderung erhalten für eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Zusätzlich können Unternehmen in Schwierigkeiten zur Vertiefung der Maßnahmen einer Unternehmenssicherungsberatung eine weitere Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden.

Bestandsunternehmen dürfen pro Beratungsschwerpunkt nicht mehr als fünf Tage in Anspruch nehmen. Die Beratungstage müssen nicht aufeinanderfolgen. Die Berichterstellung sowie die Reisezeiten können außerhalb dieses Zeitrahmens liegen.

Diese Begrenzung gilt nicht für Jungunternehmen oder Unternehmen in Schwierigkeiten. Hier kann die Maßnahme über den gesamten Förderzeitraum (maximal 6 Monate) durchgeführt und abgerechnet werden.

Alle Unternehmen können bis zur Ausschöpfung der jeweils maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) pro Beratungsschwerpunkt mehrere Anträge auf Förderung stellen. Die jeweilige Fördermaßnahme muss als Einzelberatung durchgeführt werden, Seminare oder Workshops werden nicht berücksichtigt. Die Beratungsleistung muss vom Berater in einem schriftlichen Beratungsbericht dokumentiert werden.

 

Nicht gefördert werden Beratungen, die

  • ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen einschließlich Mitteln der Strukturfonds und des ESF finanziert werden.
  • Vermittlungstätigkeiten beinhalten und/oder deren Zweck auf den Erwerb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist, die von den Beraterinnen oder Beratern selbst vertrieben werden.
  • überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten, wie z.B. die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen oder Buchführungsarbeiten zum Inhalt haben.
  • überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben.
  • den Verkauf/Vertrieb von Gütern oder Dienstleistungen, insbesondere individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) sowie sonstige Umsatz steigernde Maßnahmen einschließlich des entsprechenden Marketings von Ärztinnen oder Ärzten, Zahnärztinnen oder Zahnärzten, Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten, Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Inhalt haben.
  • ethisch-moralisch nicht vertretbare oder gegen Recht und Ordnung verstoßende Inhalte zum Gegenstand haben.


Weitere Informationen auf der Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

WIPANO

 

„WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“: Innovationen, also neue Produkte und Dienstleistungen, sind die Triebfeder des Erfolges der deutschen Wirtschaft. Sie müssen möglichst bekannt sein und möglichst breit genutzt werden können, um auf dem Markt Fuß zu fassen. Ziel der Innovationspolitik des BMWi ist daher nicht nur die Förderung des Entstehens von Innovationen, sondern auch deren rasche Verbreitung – durch Wissens- und Technologietransfer.

Wie wird gefördert?

Zum einen wird durch eine effiziente Sicherung und Nutzung von geistigem Eigentum die wirtschaftliche Verwertung von innovativen Ideen und Erfindungen aus öffentlicher Forschung und die Nutzung des kreativen Potentials insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) unterstützt. Zum anderen wird die Überführung neuester Forschungsergebnisse in Normen und Standards gefördert.


Weitere Informationen auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Land Mecklenburg-Vorpommern

 

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert mit Unterstützung der Europäischen Strukturfonds die Entwicklung innovativer, international wettbewerbsfähiger Produkte, Verfahren und Leistungen auf Grundlage neuer wissenschaftlich-technischer Erkenntnisse. Ziel ist die nachhaltige Stabilisierung und Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der gewerblichen Unternehmen sowie der Beschäftigung und des Wachstums in Mecklenburg-Vorpommern.

Was wird gefördert?

  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (als einzelbetriebliche und Verbundvorhaben)
  • Durchführbarkeitsstudien
  • Anmeldung von Schutzrechten
  • Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen
  • Prozessinnovationen

MBMV Mikromezzaninbeteiligung

 

Das Programm Mikromezzaninbeteiligung der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft (MBMV) fördert Existenzgründer, junge Unternehmen (jünger 5 Jahre) sowie bestehende Unternehmen im Rahmen einer stillen Beteiligung zwischen 10.000 € und 50.000 €.

Wer wird gefördert?

  • Kleinst- und Kleinunternehmen (KMU) mit durchschnittlicher Eigenkapitalquote sowie Existenzgründer mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern. (inkl. Nebenerwerbsgründer, keine Freiberufler)
  • Besondere Zielgruppe sind kleine und junge Unternehmen, die ausbilden sowie Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit und von Frauen oder von Menschen mit Migrationshintergrund geführte Unternehmen

Was wird gefördert?

  • Finanzierung von Investitionen im Rahmen konkreter Vorhaben. Dieses sind: Investitionen in Sachanlagevermögen, Ersatz-und Erweiterungsinvestitionen, Baumaßnahmen und Betriebsmittel
  • Umschuldungen, Sanierungen oder Konsolidierungen sind ausgeschlossen

Wie wird gefördert?

  • typische stille Beteiligung; die Auszahlung erfolgt zu 100%. Die wirtschaftliche und rechtliche Selbständigkeit des Unternehmens bleibt gewahrt. Die Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist möglich. (Ausfallbürgschaft, keine stille Beteiligung von der MBG)
  • 8,0 % p.a. zahlbar jeweils vierteljährlich nachträglich und variable Gewinnbeteiligung von 50% des Jahresgewinns, maximal jedoch 1,5 % der Einlage (fällig zum Ablauf des 7. Monats nach dem Bilanzstichtag des Unternehmens)
  • einmalig 3,5 % von der Einlage, zahlbar bei Auszahlung; bei Nichtzustandekommen einmalig 500 €

Was muss ich tun?

Vereinbaren Sie einen unverbindliches und kostenfreies Beratungsgespräch mit uns. Wir beraten Sie gern!
Ansprechpartner [Verlinkung!!]

MBMV innoStart

 

Das Programm MBMV innoStart der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft MBMV richtet sich an Kleine und mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern. Es dient der besonderen Förderung von innovativen und technologieorientierten Vorhaben in kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen von der FuE-Phase bis hin zur Markteinführung. Weiter werden Investitionen und Betriebsmittel zur Herstellung und Erprobung von Prototypen, zur Produktanpassung bis zur Serienreife sowie für den Markt-, Vertriebs- und Produktionsaufbau mitfinanziert.

Wer wird gefördert?

  • Kleinste, kleine und mittlere bestehende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (nach KMU-Definition) mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.

Was wird gefördert?

  • Finanzierung (Anteilsfinanzierung) von Investitionen und Betriebsmitteln z. B.
    • während der F&E-Phase bis zum Markteintritt,
    • zur Herstellung und Erprobung von Prototypen,
    • zur Produktanpassung bis zur Serienreife,
    • für den Markt-, Vertriebs- und Produktionsaufbau.

Wie wird gefördert?

  • Beteiligung zwischen 50.000 und 400.000 €
  • Typisch stille oder offene Beteiligung; die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent. 85 Prozent der bereitgestellten Mittel stammen aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE V) der Europäischen Union
  • Die Laufzeit beträgt max. 10 Jahre. Die Rückzahlung erfolgt zum Nominalwert

Was muss ich tun?

Vereinbaren Sie einen unverbindliches und kostenfreies Beratungsgespräch mit uns. Wir beraten Sie gern!

MBMV innoPRO

 

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBMV) fördert mit den Innovationsprogramm innoPRO  Unternehmen durch Verstärkung der Eigenkapitalbasis mittels Übernahme typisch stiller Beteiligungen (Bereitstellung von haftendem Eigenkapital).

Was wird gefördert?

Mitfinanziert werden im Programm innoPRO Investitionen und Betriebsmittel bei:

  • Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, auch Herstellung und Erprobung von Prototypen,
  • Anpassungsentwicklungen bis zur Serienreife,
  • Markteinführung,
  • Schaffung der Produktionsvoraussetzungen,
  • Produktionsaufnahme.


Weitere Informationen auf der Website der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft MV

go-innovativ

 

Das Programm go-innovativ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert die Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen. Die BMWi-Innovationsgutscheine decken 50 Prozent Ihrer Ausgaben für externe Dienstleistungen durch vom BMWi autorisierte Unternehmen. Ihr Unternehmen trägt nur den Eigenanteil. Der Forschungsverbund M-V ist als autorisiertes Dienstleistungsunternehmen im Programm go-innovativ Ihr Ansprechpartner. Die administrative Abwicklung liegt komplett beim Forschungsverbund.

Was bietet der Forschungsverbund?

Wir arbeiten als autorisiertes Beratungsunternehmen für das Förderprogramm "BMWI-Innovationsgutscheine - GoInno". Dieses Programm ermöglicht es Unternehmen, in der Einführung neuer Produktionsverfahren sowie in Produktentwicklung und Markteinführung noch aktiver zu werden. Dabei begleitet der FMV von der Vorbereitung von Produktentwicklungen bis hin zum Prototypen. Hierzu zählen bspw. Analysen zur Marktfähigkeit von geplanten Produkten, Fahrpläne für die Umsetzung, Finanzierungspläne für die Entwicklung und die Suche nach Fördermitteln.

BMWI - GoInno-Flyer

 

Mit innovativen Produkten neue Kunden gewinnen und Absatzmärkte erschließen

Innovationen sind für circa ein Drittel des Wirtschaftswachstums verantwortlich. Deshalb fördert go-Inno externe Beratungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen.

  • Sie haben eine Produktidee und wollen wissen, ob diese marktfähig ist?
  • Sie suchen den geeigneten Technologiegeber für ein neues Produktionsverfahren?
  • Sie haben wenig Zeit, wollen aber ein Innovationsprojekt schnell umsetzen?
  • Sie wollen Ihre Potenziale und Risiken bewerten, die mit der Realisierung eines Innovationsprojektes verbunden sind?
  • Sie wollen wissen, welche Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten es für die von Ihnen geplante Innovation gibt?

Als autorisiertes Beratungsunternehmen unterstützen wir Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks bei der Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen.

Im Rahmen einer optionalen Potenzialanalyse ermitteln wir die Marktfähigkeit ihres Vorhabens, ermitteln den Kapazitäts- und Finanzbedarf und erstellen einen Finanzierungsplan unter Einbezug der öffentlichen Förderprogramme und schätzen für Sie die Erfolgsaussichten ab.

Durch die Erstellung eines Realisierungskonzepts bereiten wir gezielt ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt mit Ihnen vor und betreuen den Prozess der Umsetzung. Dazu gehören die Analyse des Marktes, die Erarbeitung eines technischen und kaufmännischen Konzepts, die Ermittlung von notwendigen Projektpartnern, Kapitalgebern und Förderprogrammen, sowie die Begleitung bei wichtigen Gesprächen. Das Realisierungskonzept ermöglicht Ihnen die Umsetzung Ihres Innovationsvorhabens und bietet schlussendlich die Grundlage für die Einwerbung finanzieller Mittel.

Gefördert werden max. 35 Beratertage und bis zu 1.100 Euro. Der Eigenanteil für Sie beträgt 50%.

Der Forschungsverbund ist autorisiertes Beratungsunternehmen im Programm „go-innovativ“ des BMWi und unterstützt bereits seit 2014 erfolgreich Unternehmen bei der Umsetzung von Innovationsvorhaben. Die Beantragung und Abrechnung beim Projektträger übernehmen für Sie.

 

Steckbrief go-inno

Was wird gefördert?
Leistungsstufe 1: Potenzialanalyse

  • Stärken-Schwächen-Profil des Unternehmens im Zusammenhang mit dem Innovationsprojekt,
  • Vorprüfung der Marktfähigkeit des Innovationsvorhabens,
  • voraussichtlichen Kapazitätsbedarf bei Erstellung eines Realisierungskonzeptes,
  • Finanzierungsplan aufstellen, öffentliche Förderprogramme einbeziehen,
  • Abschätzung der Erfolgsaussichten.

Leistungsstufe 2: Realisierungskonzept und / oder Projektmanagement

Nach einer Potenzialanalyse können sich Vertiefungsberatungen anschließen. Sind dem Beratungsunternehmen das zu beratende Unternehmen und das geplante Innovationsvorhaben bereits bekannt, so können die Erarbeitung eines Realisierungskonzeptes und / oder das Projektmanagement ohne vorherige Durchführung einer Potenzialanalyse erfolgen.

  • Technologiebewertung auf der Grundlage von Markteinschätzungen und Marktanalysen,
  • Ermittlung eines geeigneten externen Technologiegebers,
  • Erarbeitung des Realisierungskonzeptes,
  • Kooperationsanbahnung zwischen zu beratendem Unternehmen und gegebenenfalls externem Technologiegeber,
  • Einbeziehung öffentlicher Förderprogramme zur Finanzierung des Innovationsvorhabens,
  • Begleitung des Unternehmens bei erforderlichen Gesprächen insbesondere mit Banken oder Venture-Capital-Gesellschaften.

 

Förderkonditionen
Potenzialanalyse max. 10 Tagewerke

Realisierungskonzept und / oder Projektmanagement max. 25 Tagewerke

Für einen Beratertag sind Ausgaben bis zu 1.100 Euro je Tagewerk zu 50 Prozent förderfähig. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. Sie ist vom Unternehmen auf den Gesamtbetrag der Beratungsleistung zu entrichten.

 

Wer wird gefördert?
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks

  • die ihren Standort in Deutschland haben
  • mit weniger als 100 Beschäftigten
  • und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro.

Die Förderung erfolgt grundsätzlich ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologien, Produkte, Branchen oder Wirtschaftszweige.

 

Ablauf:
Nur vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie autorisierte Beratungsunternehmen sind zur Durchführung des Programms BMWi-Innovationsgutscheine (go-Inno) berechtigt. Bei Interesse schließen Sie mit dem Forschungsverbund M-V einen Beratungsvertrag ab. Dabei lösen Sie den BMWi-Innovationsgutschein ein und erhalten Beratungs- und Managementleistungen. Die Abrechnung des Innovationsvorhabens beim Projektträger übernehmen für Sie. Sie zahlen nur den Eigenanteil sowie die Umsatzsteuer auf den Gesamtbetrag der Beratungsleistung.

 

Ihr Beratungsunternehmen vor Ort
Der Forschungsverbund unterstützt seit Januar 2014 Unternehmen in M-V über das Förderprogramm "BMWI-Innovationsgutscheine - GoInno" und hat bereits mehr als 20 Projekte erfolgreich beraten.

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